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Katharina Schröter lädt ein zum Rathausvortrag am 27. November 2013
Erfurt. Ob durch einen Unfall, eine akute oder chronische Erkrankung: Jeder kann in die Situation geraten, nicht mehr selbst in medizinische Behandlungsmaßnahmen einwilligen zu können. Wie wichtig in solchen Fällen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind, erklärt Katharina Schröter beim nächsten Rathausvortrag am Mittwoch, den 27. November 2013, ab 19 Uhr. Die Oberärztin im Zentrum für Geriatrie im HELIOS Klinikum Erfurt illustriert, wie eine Patientenverfügung bei einer sich akut verschlechternden chronischen Erkrankung eingesetzt werden kann.
Mit einer Patientenverfügung kann jeder im Vorhinein festlegen, welchen künftigen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen er zustimmt und welchen nicht. „Grundsätzlich ist es für Menschen jeden Alters zu empfehlen, eine solche Patientenverfügung zu verfassen. Wer seinen Willen schriftlich hinterlegt, kann im Fall der Einwilligungsunfähigkeit Einfluss auf die Behandlungsmaßnahmen nehmen“, sagt Katharina Schröter. Für Ärzte und Angehörige ist eine Patientenverfügung eine mögliche Entscheidungsgrundlage.
Da es schwer ist, für jeden künftigen Behandlungsfall vorzusorgen, ist die Kombination einer Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht sinnvoll. „Um im Ernstfall die Wünsche des Betroffenen optimal berücksichtigen zu können, ist es empfehlenswert, mit der Vorsorgevollmacht einen Vertreter zu benennen, der am Krankenbett den Willen des Patienten zum Ausdruck bringt“, sagt Katharina Schröter.
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Darüber müssen wir sprechen!“ ist eine Veranstaltung der Vortragsreihe „Gesund in Thüringen…“. Der Eintritt ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.